Seit dem 01. Januar 2003 gibt es in Deutschland ein umfassendes Pfandsystem. Wurde vorher bereits auf Mehrwegflaschen Pfand erhoben, gilt dies seither auch für die meisten Einwegflaschen. Durch die Einführung der Pfandpflicht kann die Vermüllung der Natur durch Plastikflaschen und Dosen nahezu vollständig vermieden werden. Dennoch stiftet das Pfandsystem immer wieder Verwirrung beim Verbraucher und auch das Ziel „Erhöhung der Mehrquote" konnte bisher nicht erreicht werden.
Kauft ein Verbraucher Getränke, wird auf deren Behälter (Flaschen, Kisten, Dosen) häufig ein bestimmter Gelbetrag erhoben. Diesen nennt man Pfand. Gibt der Kunde die Getränkebehälter wieder zurück – in der Regel erfolgt die Rücknahme über einen Leergutautomat beim Händler –, wird ihm das Pfand erstattet. Es ist also eine Art Leihgebühr oder Kaution für Flaschen und Co. Die Höhe des Pfands richtet sich in Deutschland nach der Art des Getränkebehälters.