Als Lebensmittelverbrauchsgegenstand gilt für PET-Flaschen das Lebensmittelrecht. Hierin sind zugelassene Zusatzstoffe mit Grenzwerten und sogenannte Migrationswerte geregelt. Um die ursprüngliche Reinheit des Mineralwassers zu gewährleisten, werden umfangreiche Analysen durchgeführt: Verpackungsmaterialien, die direkt mit dem Produkt in Berührung kommen, werden von unabhängigen Instituten geprüft und sichern so die Qualität des Mineralwassers.
In unseren PET-Flaschen sind keine Phtalate und kein BPA enthalten. Zudem werden keine Weichmacher eingesetzt, die in das Mineralwasser diffundieren könnten. Auch Umwelthormone konnten in PET-Flaschen bisher nicht nachgewiesen werden.
Kunststoffe sind in der modernen Umwelt allgegenwärtig. Unvermeidlich finden Zerfallsprozesse mit kleinen und kleinsten Bruchstücken, sogenanntem Mikroplastik, statt. Es erfolgt eine permanente, geringe Aufnahme über die Atemluft sowie oral über Zahnpastareste, Trinkwasser, Getränke und Lebensmittel. Für Verpackungen aus Kunststoff gilt einen Migrationsgrenzwert in Höhe von 60 mg Mikroplastik pro Kilogramm bzw. pro Liter Lebensmittel. Mit jedem Atemzug (5.000.000 Partikel pro Atemzug) nimmt man jedoch ein Vielfaches an Mikropartikel auf als in Mineralwasser bisher nachgewiesen wurde. Um Einträgen von Mikropartikeln aus der Luft vorzubeugen, setzen wir bei alwa kurze Pufferstrecken und ionisierte Luft ein.
Auch die Deckel und Etiketten unserer PET-Mehrwegflaschen werden recycelt. Deswegen ist es wichtig, diese gemeinsam mit den Flaschen am Leergutautomat abzugeben.
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